Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen von Rohr & More e.U.,
gültig ab 01.01.2012

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag und werden bei Annahme des Auftrages Vertragsbestandteil. Andere Bedingungen oder Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von Rohr & More schriftlich anerkannt sind.
  2. Die Auftragsannahme ist in jedem Fall freibleibend. Werden nach Auftragsannahme Umstände bekannt, die nach dem Ermessen von Rohr & More eine ordnungsgemäße Auftragsabwicklung nicht gesichert erscheinen lassen, ist Rohr & More berechtigt, Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber irgendwelche Ansprüche hieraus herleiten kann.
    Angaben über Liefermöglichkeiten, Preise und Liefertermine in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind annähernd und unverbindlich. Höhere Gewalt und unverschuldetes Unvermögen, besonders Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung, Verkehrs- und Betriebsstörungen bei Rohr & More oder deren Lieferanten entbinden die Rohr & More nach ihrer Wahl ganz oder vorübergehend von den vertraglichen übernommenen Verpflichtungen; der Auftraggeber ist in diesen Fällen nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche gegen Rohr & More zu erheben. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem Rohr & More sich in Verzug befindet.
    Die Angebotspreise gelten auf Grund der am Tag der Preisangabe gültigen Tarif- bzw. Leistungslöhne, Rohstoffpreise, Frachten und sonstiger Kosten. Bei Erhöhung dieser Kostenfaktoren behalten wir uns eine entsprechende Preiserhöhung vor, zu deren Anerkennung sich der Besteller ausdrücklich verpflichtet. Bei Lieferungen auf Abruf steht Rohr & More das Recht zu, am Ende der vereinbarten Lieferzeit die nicht abgerufenen Mengen aus dem Auftrag ohne weiteres zu streichen oder Lieferung und Annahme zu fordern oder ggf. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bestellungen können nur ab einem Mindestbestellwert von EUR 350,- netto entgegengenommen werden. Lieferungen ab einem Warennettowert von EUR 500,- erfolgen frei Haus unabgeladen, ansonsten wird ein Frachtkostenzuschlag von EUR 25,- berechnet. Die Wahl des Transportes und der Transportmittel erfolgt nach dem Ermessen von Rohr & More ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Erteilt der Auftraggeber besondere Versandvorschriften, gehen die Mehrkosten gegenüber dem billigsten von der Rohr & More zu wählenden Transportweg in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
  3. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur dann, wenn die Ware bei Übernahme auf Vollständigkeit (Art und Anzahl der Colli) und/oder Mangelhaftigkeit (sichtbare Beschädigungen) geprüft und Abweichungen vom Spediteur schriftlich bestätigt wurden. Bei verpackter Ware, die eine sofortige Kontrolle der Vollständigkeit hinsichtlich Anzahl und Qualität der Einzelartikel nicht möglich macht und die keine sichtbaren Beschädigungen bei der Verpackung aufweist, besteht ein Gewährleistungsanspruch nur dann, wenn bis längstens am 2. Werktag nach der Lieferung die schriftliche Mängelrüge mit genauer Angabe der Mängel bei Rohr & More einlangt. Mängelrügen werden von Rohr & More im Übrigen nur anerkannt, wenn die Ware noch nicht in Be- oder Verarbeitung genommen wurde.
    Rohr & More steht nach ihrer Wahl das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu.
    Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche als die Erstattung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, insbesondere auch jeder Anspruch auf Schadenersatz für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, es sei denn, dass Rohr & More ein vorsätzliches Verhalten trifft.
    Eine Haftung für Schäden, die sich aus unsachgemäßer oder unseren Vorschriften nicht entsprechender Be- Verarbeitung oder Behandlung ergibt, bleibt in jedem Fall ausgeschlossen. Voraussetzung für die Gewährleistung von Rohr & More ist eine pünktliche Erfüllung aller vom Käufer übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlungspflicht, wobei ein Zurückhalten von Zahlungen mit der Begründung der Gewährleistungspflicht von Rohr & More als ausgeschlossen gilt.v Im Falle eines Zahlungsverzuges entfällt jeder Gewährleistungsanspruch.v
  4. Die Rechnungen der Rohr & More sind, soferne nicht anders angeboten, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung können Verzugszinsen mit 5 % über der Bankrate der Österr. Nationalbank berechnet werden. Für vorhergehende Aufträge vereinbarte Zahlungsbedingungen sind für später erteilte Aufträge nicht maßgebend. Jedwede Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen oder Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so werden alle übrigen Rechnungen sofort fällig.
  5. Die Produkthaftungspflicht von Rohr & More setzt voraus, dass alle bekannt gegebenen Informationen über die Behandlung des Kaufgegenstandes genauest beachtet werden und eine Verwendung des Kaufgegenstandes nur zum ausdrücklich ausbedungenen von Rohr & More erwarteten Zweck erfolgt.
    Ausgeschlossen ist die Haftpflicht von Rohr & More nach Produkthaftpflichtbestimmungen für Sachschäden, soweit diese nicht ein Verbraucher erleidet, weiters jede gegen Rohr & More aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftpflicht. Ausgeschlossen ist auch jeder gegen Rohr & More gerichtete Regressanspruch im Zusammenhang mit einer Haftpflicht unserer Abnehmer, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  6. Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware behält sich Rohr & More das Eigentumsrecht vor.
    Darüber hinaus behält sich Rohr & More das Eigentumsrecht an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis der Auftraggeber alle Forderungen, die aus Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrektursaldo bezahlt hat. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung dieser Eigentumsrechte durch Dritte hat der Auftraggeber Rohr & More unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten, als auch Rohr & More gegenüber schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferten Erzeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern und zu verarbeiten, sie jedoch nicht zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder sonst darüber bestimmungswidrig zu verfügen. Im Falle der Veräußerung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gelten die unserem Abnehmer gegenüber dem Drittbewerber zustehenden Kaufpreisforderungen als an Rohr & More abgetreten.
  7. Rücksendungen von Waren ohne unsere vorherige Zustimmung werden von uns nicht angenommen und vergütet.
  8. Die Erfüllungsgehilfen der Rohr & More sind nur mit schriftlicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung rechtsverbindlich.
  9. Unstimmigkeiten in der Berechnung sind unverzüglich nach Rechnungserhalt der Rohr & More schriftlich anzuzeigen.
  10. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt Rohr & More insoweit nicht an, als die Bestimmungen in diesen Bedingungen im Einzelnen widersprechen. Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages in den übrigen Teilen nicht berührt.
  11. Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Steyr. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Steyr. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.